Zuschuss für Teilarbeitslosigkeit durch COVID-19

Nach der Regierungsrichtlinie Von Ende März sollte ein Antrag auf Gewährung einer Teilarbeitslosigkeit für den Zeitraum März und wegen höherer Gewalt COVID-19 zur Validierung an das Wirtschaftsministerium geschickt werden, das den angenommenen Antrag an ADEM weiterleiten würde.

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