Zuschuss für Teilarbeitslosigkeit durch COVID-19
Nach der Regierungsrichtlinie Von Ende März sollte ein Antrag auf Gewährung einer Teilarbeitslosigkeit für den Zeitraum März und wegen höherer Gewalt COVID-19 zur Validierung an das Wirtschaftsministerium geschickt werden, das den angenommenen Antrag an ADEM weiterleiten wü
rde. Leider wurde dieses Verfahren geändert. Das ADEM hat die interessierten Kreise soeben darüber informiert, dass alle Anträge, einschließlich der im März, über die MyGuichet-Website geschrieben und eingereicht werden müssen. Infolgedessen wurden alle Einzahlungen, die per Post oder E-Mail eingegangen sind, automatisch abgelehnt.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie möchten, dass wir uns um diesen Verwaltungsprozess kümmern. In diesem Fall senden Sie uns bitte die unten aufgeführten Unterlagen per E-Mail:
- Das beigefügte Mandat, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterzeichnet (alle Felder müssen ausgefüllt werden);
- Ein Kontoauszug entspricht der auf dem Optionsschein angegebenen Kontonummer;
- Das vom gesetzlichen Vertreter der klagenden Gesellschaft unterzeichnete "Beleg".
